Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 23.06.1983

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.06.1983 - 5 S 2201/82   

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VGH Baden-Württemberg, 24.06.1983 - 5 S 2201/82 (https://dejure.org/1983,2078)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.06.1983 - 5 S 2201/82 (https://dejure.org/1983,2078)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juni 1983 - 5 S 2201/82 (https://dejure.org/1983,2078)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 152 (Ls.)
  • VBlBW 1984, 209
  • DVBl 1984, 639
  • DÖV 1984, 770
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der

    NatSchG darstellte, d.h. zu keiner erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen könnte (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 24.6.1983 - 5 S 2201/82 -, Natur und Recht 1983, 276).

    Im Hinblick auf optische Beeinträchtigungen ist Erheblichkeit regelmäßig dann gegeben, wenn das Vorhaben als Fremdkörper in Erscheinung tritt und einen negativ prägenden Einfluß auf das Landschaftsbild hat (vgl. das Senatsurteil vom 24.6.1983 a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

    Im übrigen stellt die Bebauung der bisher unbebauten Fläche im Baugebiet "S" keinen Eingriff in Natur und Landschaft i.S. des § 10 Abs. 1 NatSchG dar (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Urt.v. 25.6.1986 -- 1 S 3262/85 -- NVwZ 1988, 166; Urt.v. 24.6.1983 -- 5 S 2001/82 -- RdL. 1984, 237 = NuR 1983, 276; Schmidt NVwZ 1988, 982; Gaentzsch NuR 1986, 89; Gaßner UPR 1987, 249).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 50.83

    Funktion, rechtliche Einordnung und Zulässigkeit einer naturschutzrechtlichen

    Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs habe in seinem Urteil vom 24. Juni 1983 - 5 S 2201/82 - (DVBl. 1984, 639) näher ausgeführt, daß insoweit die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Voraussetzungen erfüllt seien.
  • VG Freiburg, 25.10.2005 - 1 K 2723/04

    Ersetzung einer Windkraftanlage; Bauvorbescheid; Landschaftsbild; Verunstaltung

    Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn das Erscheinungsbild der Landschaft aus der Sicht eines aufgeschlossenen Beobachters als "erheblich gestört empfunden wird" und "verletzenden, prägenden Einfluss" auf das Landschaftsbild hat (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Urt.v.24.06.1983 - 5 S 2201/82 -, VBlBW 1984, 209 und Urt.v. 15.03.1995 - 5 S 1867/94 -, NuR 1995, 464, sowie OVG NRW, Urt.v.12.10.1998 - 7 A 3813/96 -, NuR 1999, 409).

    In vorbelasteten Gebieten werden geringere Anforderungen an die Erheblichkeit gestellt (VGH Bad.-Württ., Urt.v.24.06.1983 - 5 S 2201/82 -, NuR 1983, 276).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1991 - 10 S 1143/90

    Versagung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - unzulässiger Eingriff

    Im Hinblick auf optische Beeinträchtigungen ist Erheblichkeit regelmäßig dann gegeben, wenn das Vorhaben als Fremdkörper in Erscheinung tritt und einen negativ prägenden Einfluß auf das Landschaftsbild hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.6.1983 -- 5 S 2201/82 --, VBlBW 1984, 209).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1983 - 2 S 299/81

    Kiesabbaugenehmigung - Sicherheitsleistungen - naturschutzrechtliche

    Die Ausgleichsabgabe nach NatSchG BW § 11 Abs. 3 S 4, Abs. 5 ist mit höherrangigem Recht vereinbar (Anschluß VGH Mannheim, 1983-06-24, 5 S 2201/82).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.1996 - 7 L 5352/95

    Eingriff in den Naturhaushalt; Ausgleichsmaßnahme; Geflügelmaststelle;

    Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes überschreitet dann die Erheblichkeitsgrenze, wenn das Vorhaben in seiner Umgebung als Fremdkörper in einem von gleichartigen Störungen weitgehend freigehaltenen Raum und damit als "landschaftsfremdes Element" besonders in Erscheinung tritt (VGH Mannheim, Urt. v. 24.6.1983, NuR 1983, 276/277).
  • VGH Hessen, 14.12.1987 - 12 TP 3020/87

    Verwertung fremdsprachiger Unterlagen im PKH-Verfahren

    Denn der Antragsteller behauptet lediglich eine ihm drohende Strafverfolgung wegen Wehrdienstentziehung; er hat indessen bis heute nicht dargetan, daß dieser Strafverfolgung eine politische Motivation zugrunde liegen würde, und erst dann kann eine derartige Strafverfolgung asylrechtlich Relevanz erlangen (vgl. BVerwG, U. v. 31.03.1981, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, v. 22.03.1983, Buchholz 402.24 Nr. 44 zu § 28 AuslG, und v. 26.06.1984, BVerwGE 69, 320 = EZAR 201 Nr. 8; Hess. VGH, U. v. 23.06.1983 - X OE 187/82 -, DVBl. 1984, 102 = ESVGH 34, 152 = InfAuslR 1983, 295).
  • VG Freiburg, 08.11.2001 - 9 K 261/01
    Von einer erheblichen Beeinträchtigung ist auszugehen, wenn die äußere Erscheinungsform der Landschaft nachhaltig verändert wird, das Vorhaben als Fremdkörper in Erscheinung tritt und einen negativ prägenden Einfluss auf das Landschaftsbild hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.4.2000, VBlBW 2000, S. 395; Beschl. v. 14.11.1991, NVwZ 1992, S. 998; Urt. v. 24.6.1983, VBlBW 1984, S. 209).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1995 - 10 S 240/95

    Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung zur Errichtung einer Freileitung

    Auch Natur und Landschaft des Gemeindegebiets sind dem Selbstverwaltungsrecht nicht derart zugeordnet, daß etwa jedweder Eingriff im naturschutzrechtlichen Sinn (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 3 NatSchG und hierzu VGH Bad.-Württ., U. v. 24.6.1983, VBlBW 1984, 209) ohne Vermittlung durch hinreichend konkretisierte örtliche Planungen (vgl. z.B. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) das kommunale Selbstverwaltungsrecht verletzte (BVerwG, U. v. 15.12.1989, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 1625/89

    BERUFUNG; KOSTENTRAGUNG; RÜCKNAHME; UNTERBRINGUNG; ZULASSUNG; ZURÜCKNAHME

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.06.1983 - X OE 187/82   

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https://dejure.org/1983,19077
VGH Hessen, 23.06.1983 - X OE 187/82 (https://dejure.org/1983,19077)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.06.1983 - X OE 187/82 (https://dejure.org/1983,19077)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - X OE 187/82 (https://dejure.org/1983,19077)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 102
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Hessen, 04.01.1988 - 10 TG 3365/87

    Rechtsschutzinteresse an der Verpflichtung zur Weiterleitung des

    Die Verwirklichung des durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleisteten Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland ist keineswegs ausnahmslos an die Statusentscheidung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gebunden, vielmehr ist die staatliche Verpflichtung zum Schutz politisch Verfolgter auch anderen Stellen anvertraut (Hess. VGH, U. v. 23. Juni 1983 - X OE 187/82 - InfAuslR 1983, 295 = DVBl. 1984, 102 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87

    Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne

    Dagegen kommt es für die Überprüfung derartiger Abschiebungsandrohungen im übrigen - ebenso wie im Falle der auf § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gestützten Abschiebungsandrohung (hierzu BVerwG, Ue. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29, u. - 9 C 3.87 - Hess. VGH, U. v. 23.06.1983 - X OE 187/82 - VGH Mannheim, U. v. 21.10.1986 - A 13 S 520/86 -) - nach dem hier anzuwendenden materiellen Recht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (OVG Hamburg, B. v. 05.05.1986 - Bs IV 264/86 -, EZAR 226 Nr. 10; OVG Berlin, B. v. 03.09.1986 - 4 S 85.86 -), wobei tendenziell in Anfechtungssachen von einem dahingehenden Grundsatz ausgegangen werden kann.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 89.83

    Vorliegen einer ausländischen Fluchtalternative (Pakistan)

    Hierin findet das bewußte und gewollte Zusammenwirken zwischen dem Flüchtling einerseits und den Behörden des Aufnahmestaates andererseits seinen Ausdruck, das der Hessiche Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 - X OE 187/82 - zutreffend als Voraussetzung rechtswirksamen Schutzfindens angesehen hat.
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 90.83
    Hierin findet das bewußte und gewollte Zusammenwirken zwischen dem Flüchtling einerseits und den Behörden des Aufnahmestaates andererseits seinen Ausdruck, das der Hessiche Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 23. Juni 1983 - X OE 187/82 - zutreffend als Voraussetzung rechtswirksamen Schutzfindens angesehen hat.
  • VGH Hessen, 03.06.1986 - 10 UE 1898/85

    Rechtsschutzbedürfnis für Asylklagen - Verfolgungssituation naher Angehöriger von

    Wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 23. Juni 1983 - X OE 187/82 - und 28. März 1985 - 10 OE 67/83 - ausgeführt hat, ist ein Wehrpflichtiger in einem Staat, der seinen wehrpflichtigen Bürgern in einem derartigen Loyalitätskonflikt eine Entscheidung für den Kampf mit der Waffe abverlangt und die Erfüllung der Wehrpflicht mit den Mitteln des Strafrechts durchzusetzen versucht, politisch verfolgt, da dieser Staat die Heranziehung zum Wehrdienst und die Bestrafung der Wehrdienstentziehung in Wahrheit als Mittel zur Bekämpfung einer abweichenden politischen Meinung benutzt.
  • VGH Hessen, 14.12.1987 - 12 TP 3020/87

    Verwertung fremdsprachiger Unterlagen im PKH-Verfahren

    Denn der Antragsteller behauptet lediglich eine ihm drohende Strafverfolgung wegen Wehrdienstentziehung; er hat indessen bis heute nicht dargetan, daß dieser Strafverfolgung eine politische Motivation zugrunde liegen würde, und erst dann kann eine derartige Strafverfolgung asylrechtlich Relevanz erlangen (vgl. BVerwG, U. v. 31.03.1981, BVerwGE 62, 123 = EZAR 200 Nr. 6, v. 22.03.1983, Buchholz 402.24 Nr. 44 zu § 28 AuslG, und v. 26.06.1984, BVerwGE 69, 320 = EZAR 201 Nr. 8; Hess. VGH, U. v. 23.06.1983 - X OE 187/82 -, DVBl. 1984, 102 = ESVGH 34, 152 = InfAuslR 1983, 295).
  • VGH Hessen, 12.03.1985 - 10 TG 26/85
    Anderweitiger Verfolgungsschutz im Sinne von § 2 Abs. 2 AsylVfG setzt ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken zwischen Flüchtling und Aufnahmestaat, einen rechtlich gesicherten nicht nur vorübergehenden Aufenthalt und eine Bewegungsfreiheit mit der Möglichkeit voraus, eine Lebensgrundlage nach Maßgabe der im Aufnahmestaat bestehenden Verhältnisse zu finden (BVerwG, EZAR 205 Nr. 2 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1983, 432; Hess. VGH, DVBl. 1984, 102 = InfAuslR 1983, 295).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1984 - A 13 S 424/83

    Asyl; Afghanistan; Zwangsrekrutierung nach Wehrdienstverweigerung;

    In der zwangsweisen Heranziehung zum Dienst in den Regierungsstreitkräften kann unter den derzeit in Afghanistan herrschenden Verhältnissen ein Akt der Verfolgung politisch Andersdenkender liegen (Anschluß VGH Mannheim, 1983-05-31 &, 13 S 91/83; So auch VGH Kassel, 1983-06-23, X OE 187/82; So auch VG Köln,.
  • VGH Hessen, 18.11.1986 - 10 TE 2358/86

    Zulassung der Berufung in der Asylsache eines Tamilen

    Der beschließende Senat hat die formellen Voraussetzungen für die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 5 des 2. AsylVfBG und die Bedeutung der Übergangsvorschriften des § 43 Nr. 2 AsylVfG für die Bestimmung des § 28 Abs. 3 AsylVfG bereits hinreichend geklärt (vgl. etwa: Urteil vom 29. April 1982 - X OE 1363/81 - Urt. v. 23. Juni 1983 - X OE 187/82 -, DVBl. 1984, 102 = InfAuslR 1983.295), und im übrigen handelt es sich insoweit um auslaufendes Recht, bei dem grundsätzlich eine Berufungszulassung nicht mehr gerechtfertigt ist, da das Asylverfahrensgesetz bereits seit über vier Jahren in Kraft ist und die Anzahl der noch zu entscheidenden Fälle mit Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung aus der Zeit vor der Geltung des Asylverfahrensgesetzes entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers verhältnismäßig gering sein dürfte (vgl. dazu auch Beschl. d. Senats v. 28. April 1986 - 10 TE 513/86 -).
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